Häufige Fragen zur Exportsteuer

Alles Wissenswerte auf einen Blick

Die Exportsteuer ist eine Abgabe, die bei der Ausfuhr bestimmter Waren erhoben wird. Sie dient der Regulierung und Finanzierung öffentlicher Ausgaben im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen.

Unternehmen, die Waren aus der Schweiz in andere Länder ausführen, müssen je nach Produktkategorie und Zielland die geltenden Ausfuhrabgaben entrichten. Details variieren je nach Warencode und Bestimmungsort.

Die Exportsteuer regelt Abgaben auf Warenlieferungen ins Ausland und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie wird erhoben, um die Zoll- und Steuervorschriften im internationalen Warenverkehr transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des Zollwerts der Ware inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zum Grenzübergang. Je nach Warentyp und Bestimmungsland variieren die Steuersätze.

Sie benötigen handelsübliche Rechnungen, Frachtpapiere, Ursprungszeugnisse und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen des Herstellungsortes.

Unter optimalen Bedingungen und vollständigen Unterlagen können wir den gesamten Prozess innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen abschliessen.

Die Deklaration muss vor Grenzübertritt elektronisch eingereicht werden. Spätere Nachmeldungen sind mit zusätzlichem Aufwand verbunden.